SKS

Sportküstenschifferschein (SKS)

Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern (alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern.

ZULASSUNGVORAUSSETZUNGEN

  • ab 16 Jahren,
  • Besitz des SBF-See,
  • Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern.

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SKS besteht aus einer theoretischen (schriftlichen), ggf. mündlichen und einer praktischen Prüfung.

In der theoretischen Prüfung müssen erweiterte Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Schifffahrtsrecht
  • Wetterkunde

Sie besteht aus zwei Teilprüfungen: einem Fragebogen und einer mehrteiligen Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe).
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung werden benötigt:

  • Übungskarte: deut. Seekarte D49, Stand 2011, XII – Nordsee: Mündungen der Jade, Weser und Elbe
  • Karte 1/INT1
  • Begleitheft für die Kartenaufgaben im Fach Navigation für den Sportküstenschifferschein
  • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in Küstengewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Mit Antriebsmaschine und unter Segel
    • Pflichtaufgaben
      • Rettungsmanöver unter Segel
      • Rettungsmanöver mit Maschinenantrieb
      • Beide Pflichtaufgaben müssen mindestens im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
    • Sonstige Aufgaben
      • Seemannschaft/Fertigkeiten; Prüfung der Seetüchtigkeit einer Yacht einschließlich der Sicherheitsausrüstung und deren Handhabung, Anwenden von Leinen beim An- und Ablegen, sicherer Umgang mit Tauwerk
      • Wetterkunde: Ablesen der Wetterinstrumente Thermometer und Barometer, Beurteilen der Wetterlage und –entwicklung am Ort und zum Zeitpunkt der Prüfung
      • Navigation: Bestimmung von Kursen und des Schiffsortes unter Anwendung der terrestrischen und elektronischen Navigation, Arbeiten mit dem Steuerkompass und/oder Handpeilkompass
      • Motor, elektrische Anlage und Gasanlage: Kontrolle und Starten, Bedienung, Störungen
      • Seemannschaft/Manöver mit Antriebsmaschine: An- und/oder Ablegen, Drehen und/oder Aufstoppen auf engem Raum, Vorbereitung der Yacht für das Ein- und Auslaufen, Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Durchführen eines Ankermanövers
  • Unter Segel: Steuern nach Kompass und festen Seezeichen/Landmarken, Segelsetzen/Segelbergen in Fahrt, Einreffen und/oder Ausreffen in Fahrt, Beidrehen und/oder Aufschießer fahren, Wenden und/oder Halsen, Steuern verschiedener Kurse zum Wind. Von den “Sonstigen Aufgaben” müssen von maximal fünf mindestens drei im zweiten Versuch mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden.
  • Antriebsmaschine: Wird der SKS nur mit Antriebsmaschine angestrebt, werden die oben beschriebenen Manöver unter Segel nicht geprüft.