SBF See

Sportbootführerschein-See (SBF-See)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter Motor auf den Seeschifffahrtsstraßen (bis zu 3 Seemeilen), vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS). Vorgeschrieben auch zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entsprechender Einzelfallgenehmigung.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter

16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)

Tauglichkeit

Vorlage “Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber”. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.

Zuverlässigkeit

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses (auf die Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet)

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SBF-See besteht aus einem theoretischen (schriftlichen) und einem praktischen Teil. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Navigation
  • Seemannschaft
  • Seeschifffahrtsrecht
  • Wetterkunde
  • Fahrzeugkunde

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.

Zur theoretischen Prüfung erlaubte Hilfsmittel:
Navigationsdreieck, Anlegedreieck, Zirkel, Doppellineal, Portland Plotter, Bleistift

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem motorisierten Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Pflichtmanöver: Ablegen, Anlegen, Rettungsmanöver, Fahren nach Kompass, Peilen; (von fünf gestellten Aufgaben müssen fünf mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale; (von drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
  • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.