22. Mai 2021
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtlicher, empfohlener Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt (alle Meere).
Vorgeschrieben zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN
- ab 18 Jahren,
- Besitz Sportseeschifferschein (SSS),
- Nachweis von 1000 Seemeilen
auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb SSS) als Wachführer. Davon mindestens 500 Seemeilen vor der ersten Teilprüfung.
PRÜFUNG
Die Prüfung zum SSS ist eine Theorieprüfung, die schriflich und mündlich abgenommen wird. Innerhalb des Prüfungsfaches Navigation muss darüber hinaus die Handhabung eines Sextanten praktisch demonstriert werden. Es müssen müssen umfangreiche und vertiefte Kenntnisse in folgenden Prüfungsfächern nachgewiesen werden:
- schriftlich (ggf. mündlich)
- Navigation (u. a. astronomische Navigation),
- Schifffahrtsrecht (u. a. internationales Seerecht),
- Wetterkunde (u. a. tropische Wirbelstürme).
- Zur schriftlichen Prüfung werden benötigt:
- im Fach Navigation
- Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- Karte 1/INT 1
- Begleitheft SSS/SHS Stand 2010 mit Formelsammlung, Tidenkurven, nautische Tafeln
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- Taschenrechner
- im Fach Schifffahrtsrecht
- Radarplotscheibe (Vordruck)
- Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte etc.
- im Fach Wetterkunde
- keine besonderen Hilfsmittel
- im Fach Navigation
- mündlich
- Handhabung von Yachten
- praktisch (Teilprüfung Navigation)
- Handhabung eines Sextanten
- Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung von weiteren Fehlermöglichkeiten
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer können ebenso wie das mündliche Prüfungsfach separat, also unabhängig voneinander belegt werden.
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