SBF Binnen

Sportbootführerschein-Binnen (SBF-Binnen)

Amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten unter 15 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS); auf dem Rhein vorgeschrieben für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS); in Berlin und Brandenburg auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Der Sportbootführerschein-Binnen kann unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN

Mindestalter

  • unter Segel – 14 Jahre (13 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)
  • mit Antriebsmaschine – 16 Jahre (15 Jahre und 9 Monate am Tage der Prüfung)

Tauglichkeit

Vorlage “Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerschein-Bewerber”. Ein durch Prüfung erworbener Sportbootführerschein-See bzw. Sportbootführerschein-Binnen ersetzt das ärztliche Zeugnis, sofern er zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 12 Monate ist.

Zuverlässigkeit

Vorlage eines gültigen Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnisses, auf die jeweilige Vorlage wird bei Minderjährigen verzichtet.

PRÜFUNG

Die Prüfung zum SBF-Binnen besteht für alle Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Binnenschifffahrtsrecht
  • Seemannschaft
  • Wetterkunde
  • Umweltschutz
  • Fahrzeugführung (Segelboot, Motorboot)

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen Binnen und den spezifischen Fragen Segeln gibt es unter www.elwis.de.

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • SBF-Binnen unter Segel
    • Pflichtmanöver: Anlegen unter Segeln, Ablegen unter Segeln, Rettungsmanöver unter Segeln  (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
    • Sonstige Manöver: Segel setzen/bergen, Wenden/Halsen, Anluven/Abfallen, Steuern nach Wind/Schifffahrtszeichen, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
    • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, einfacher Schotstek oder doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag(von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung richtig erklärt werden).
  • SBF-Binnen mit Antriebsmaschine
    • Pflichtmanöver: Anlegen mit Antriebsmaschine, Ablegen mit Antriebsmaschine, Rettungsmanöver mit Antriebsmaschine (von drei gestellten Aufgaben müssen drei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
    • sonstige Manöver: Kursgerechtes Aufstoppen, Wenden auf engem Raum, Fahren nach Schifffahrtszeichen/Landmarken, Anlegen einer/s Rettungsweste/Sicherheitsgurts, Manöverschallsignale (von maximal drei gestellten Aufgaben müssen zwei mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt werden).
    • Knoten: Achtknoten, Kreuzknoten, Palstek, Einfacher Schotstek, Doppelter Schotstek, Stopperstek, Webleinstek, Webleinstek auf Slip, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Belegen einer Klampe mit Kopfschlag (von maximal sieben gestellten Knoten müssen sechs mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und deren Verwendung erklärt werden).
  • SBF-Binnen mit Antriebsmaschine und unter Segel
    Alle Aufgaben für den Sportbootführerschein-Binnen unter Segel und den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine, wobei die Knoten nur einmal mit ausreichendem Ergebnis ausgeführt und ihre Verwendung erklärt werden müssen.

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt.